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Hinweise LKW/Bus Muster    

Hinweise für LKW und Busfahrer

Hinweise für LKW-Fahrer:
Inhaber der Klasse 2 oder Inhaber der Klasse 3, die mit der Klasse 3 Lkw-Züge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 12 t fahren oder hinter einem Zugfahrzeug von 3,5 - 7,5t einen Anhänger mitführen, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Zugfahrzeugs.

Wenn Sie Lkw-Fahrer sind und das 50. Lebensjahr vollenden, gilt folgendes:

Mit dem Tag der Vollendung des 50. Lebensjahres dürfen Sie keine Fahrzeuge oder Fahrzeugkombinationen mehr führen, die der neuen Klasse C und CE zuzuordnen sind (Lkw über 7,5 t bzw. Züge über 12 t). Bitte bemühen Sie sich rechtzeitig, d.h. ca. 6 Wochen vor Ihrem 50. Geburtstag, um den neuen Führerschein. Sie müssen Ihre Eignung durch ein augenärztliches Zeugnis/Gutachten und ein ärztliches Zeugnis nachweisen (§ 11 Abs. 9 und § 12 Abs. 6 in Verbindung mit der Anlagen 5 Nr. 1 und Anlage 6 FeV). Die Fahrerlaubnis dieser Klassen wird dann auf 5 Jahre befristet erteilt.

Frist versäumt - und nun ?

Vor Erteilung der Fahrerlaubnis der Klassen C/CE bzw.CE79 durch Aushändigung des Kartenführerscheins dürfen Sie keine diesen Klassen zugeordneten Kraftfahrzeuge führen. Tun Sie es, fahren Sie ohne Fahrerlaubnis und können zu einer erheblichen Geld- oder Freiheitsstrafe verurteilt werden!

Wenn Sie vor dem 1.1.1950 geboren sind, kann Ihnen die Klasse C/CE bzw.CE79 prüfungsfrei erteilt werden, wenn Sie den Antrag auf Erteilung dieser Klasse(n) bis zum 30.12.2002 stellen und die Nachweise über Ihre Eignung beifügen.
Wenn Sie nach dem 31.12.1949 geboren sind und den Antrag erst nach Vollendung Ihres 50. Lebensjahres stellen, gilt Satz 1, wenn der Antrag vor Ihrem 52. Geburtstag gestellt wird.

Hinweise für Busfahrer
Inhaber der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen


Wenn Sie Busfahrer sind und im Besitz einer vor dem 1.1.1999 erteilten Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung mit Kraftomnibussen sind, bleibt der Busschein bis zum Ablauf seiner Geltungsdauer gültig.

Sofern der Busschein nur in Verbindung mit der Fahrerlaubnis der Klasse 2 gültig ist und Sie das 50. Lebensjahr vollenden, sind Sie auch nicht mehr berechtigt, Busse zu führen. Bitte bemühen Sie sich daher rechtzeitig um den neuen Führerschein. Bei nachgewiesener Eignung werden neben den Klassen C, CE auch die Klassen D und DE, die neuen Busklassen, befristet auf 5 Jahre erteilt. Vor der Verlängerung des Busscheins (Erteilung der Klassen D, DE) sind aber ab dem 50.Lebensjahr besondere Anforderungen zu erfüllen. Es ist ein Nachweis über die Belastbarkeit, Orientierungsleistung, Konzentrationsleistung, Aufmerksamkeitsleistung und Reaktionsfähigkeit zu erbringen. Hierbei handelt es sich um ein betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten oder ein medizinisch-psychologisches Gutachten (Anlage 5 Nr. 2 FeV). Dieser Nachweis ist zusätzlich, zu den o.g. ärztlichen Gutachten zu führen.

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