|

|

|
Der Ministerrat der Europäischen
Gemeinschaften hat bereits 1980 mit der Ersten Richtlinie
über den Führerschein erste Schritte zur
Harmonisierung des Fahrerlaubnisrechts unternommen. Die
Richtlinie enthielt im wesentlichen |
|
 |
die gegenseitige Anerkennung der
Führerscheine im grenzüberschreitenden Verkehr und bei
vorübergehenden Aufenthalten als Tourist oder Besucher |
 |
den prüfungsfreien Umtausch der
Führerscheine bei der Verlegung des Wohnsitzes der Inhaber in
einen anderen Mitgliedstaat |
 |
Mindestanforderungen an die
theoretische und praktische Fahrerlaubnisprüfung sowie die
Tauglichkeit der Fahrerlaubnisbewerber und –inhaber und |
 |
die Einführung des einheitlichen
rosa EG-Modells für den Führerschein. |
|
|
|
Im Jahre 1991 hat der Ministerrat
der Europäischen Gemeinschaften die Zweite Richtlinie
über den Führerschein verabschiedet. Ihre
wesentlichen Bestimmungen sind |
|
 |
die gegenseitige unbefristete
Anerkennung der Führerscheine, auch wenn der Inhaber seinen
Wohnsitz in einen anderen Mitgliedstaat verlegt, |
 |
die Einführung der internationalen
Einteilung der Fahrerlaubnisklassen mit den Klassen A bis E
und der Möglichkeit von Unterklassen, |
 |
detailliertere
Mindestanforderungen an die theoretische und praktische
Fahrerlaubnisprüfung, |
 |
die Einführung eines einheitlichen
Führerscheinmusters im Scheckkartenformat als Alternative zum
herkömmlichen Muster. |
|
|
|
Die Richtlinien gelten in den
Mitgliedstaaten nicht unmittelbar, sondern müssen in das
nationale Recht umgesetzt werden. Dies ist in der
Bundesrepublik Deutschland im wesentlichen geschehen durch |
|
 |
das Gesetz zur Änderung des
Straßenverkehrsgesetzes und anderer Gesetze vom 24. April 1998
(BGBl. I S. 747) und |
 |
die Verordnung über die Zulassung
von Personen zum Straßenverkehr (Fahrerlaubnis-Verordnung) und
zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom
18. August 1998 (BGBl. I S. 2214, Heft 55). |
|
|
|
Das Gesetz und die
Fahrerlaubnis-Verordnung sind am 1. Januar 1999 in Kraft getreten. Das
Gesetz enthält vor allem die Grundsätze des neuen Fahrerlaubnisrechts
sowie die Vorschriften für die
Fahrerlaubnis auf Probe und das neue
Punktsystem. Diese Vorschriften werden nach verfassungsrechtlichen
Vorgaben durch die Länder in eigener Zuständigkeit ausgeführt. Sollten
Sie Fragen zu Einzelfällen der Erteilung und Entziehung der
Fahrerlaubnis und zu Ihrem Führerschein haben, wenden Sie sich bitte
an die für Sie zuständige Fahrerlaubnisbehörde. |
|

Ihr Service-Team
www.KfzKennzeichen.info
info@KfzKennzeichen.info

© by
www.webass.de
|
|