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Die meisten Bürger sind im Besitz eines Führerscheines der Klasse 3. Mit diesem Führerschein wird im wesentlichen PKW gefahren, oder PKW mit Anhänger. Alle, die in diesem Bereich ihren Führerschein nutzen, brauchen sich auch nach dem 01. Januar 1999 keine Sorgen machen. Sie müssen nicht umtauschen.
Auch dann nicht, wenn sie noch ein Führerscheinmuster aus DDR-Zeiten besitzen, auf dem die Klasse B oder die Klasse 4 vermerkt ist, sofern das Führerscheinmuster aus der DDR mit der Klasse 4 in der Zeit zwischen dem 31.03.1957 und 01.06.1982 ausgestellt wurde.
Auch dann nicht, wenn sie einen Motorradführerschein besitzen. Alles, was sie zur Zeit mit diesem Führerschein fahren dürfen, dürfen sie auch ohne Umtausch nach dem 01. Januar 1999 fahren.
Achtung PKW-Fahrer...
Nun darf man aber mit der Klasse 3 bzw. der Klasse B oder 4 aus der DDR Lastkraftwagen bis 7,5t fahren und Züge mit einachsigem Anhänger bis zu 18,5t (!). Dieser Bereich wird zukünftig der Klasse CE zugerechnet, und diese Klasse wird befristet. Für Altinhaber ab dem 50. Lebensjahr, oder wenn sie bis zum 31.12.1999 ihren 50. Geburtstag durchlaufen, bis zum 31.12.2000. Wenn sie nicht rechtzeitig für diesen Bereich (über 12t) den Umtausch ihres Führerscheines unter Vorlage einer ärztlichen Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens
beantragen, erlischt am 31.12.2000 ihre Fahrberechtigung über 12t. Der sonstige Umfang bleibt erhalten, auch wenn nicht umgetauscht wird.
Achtung LKW-Fahrer...
Für Inhaber eines Führerscheines der Klasse 2 (Lastkraftwagen und Lastzüge) oder eines entsprechenden Führerscheines aus der DDR erlischt ab dem 50. Lebensjahr, oder wenn sie bis zum 31.12.1999 ihren 50. Geburtstag durchlaufen, ab dem 31.12.2000 die Fahrerlaubnis im Umfang der Fahrberechtigung der Klasse 2, wenn sie nicht rechtzeitig umtauschen.
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FE-Klasse alt |
FE-Klasse(n) neu |
Besonderheiten |
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1 |
A, A1, M, L |
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1 a |
A eingeschränkt, A1, M, L |
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1 b |
A1, M, L |
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2 |
B, BE, C, CE, C1, C1E, M, L, T |
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3 |
B, BE, C1, C1E, M, L |
auf Antrag:
CE mit Beschränkung (7,5 t Zugfahrzeug und 10 t
Einachsanhänger)
T (für in der Landwirtschaft tätige Personen) |
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4 |
M, L |
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5 |
L |
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FE KOM |
D, DE, D1, D1E |
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