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HAFTUNG

Grundlagen Besitzstand Aktuelle Klassen Alte Klassen
Hinweise LKW/Bus Muster    

Fahrerlaubnisklassen - alt
 
FE-Klasse alt /
eingeschlossene
Klassen
Fahrzeugart

weitere Bedingungen

1
1 a, 1 b, 4, 5
Krafträder
- über 50 ccm Hubraum oder über 50 km/h
- Voraussetzung: 2 Jahre 1 a und 4 000 km Fahrpraxis
1 a
1 b, 4, 5
- bis 25 kW Leistung und
- bis 0,16 kW Leistung je Kilogramm
1 b
4, 5
Leichtkrafträder
- über 50 ccm bis 125 ccm und bis 11 kW
- bei über 80 km/h: Mindestalter = 18 Jahre
2
3, 4, 5
Lkw
- mehr als 7 500 kg
- Züge mit mehr als 3 Achsen
3
4, 5
Pkw
alle Kfz, die nicht zu einer der anderen Klassen gehören
4
5
Kleinkrafträder
Fahrräder mit
Hilfsmotor
- bis 50 ccm und
- bis 50 km/h
5 Krankenfahrstühle
Zug- oder
Arbeitsmaschinen
- bis 25 km/h (auch für Anhänger)
- Zugmaschinen bis 32 km/h
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Kraftomnibussen (mehr als 8 Fahrgastplätze)
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung in Taxen, Mietwagen, Krankenkraftwagen
- bleibt unverändert
Prüfung für Mofa (= Fahrrad mit Hilfsmotor bis 25 km/h)
- bleibt unverändert

 

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