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Der EU-Führerschein
(Neues Fahrerlaubnisrecht):
Auf dem Weg zur
Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der
Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden
EU-Führerschein verabschiedet. Grundgedanke der Vereinheitlichung des
EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung
der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Ab dem 01. Januar 1999
wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen
Fahrerlaubnisklassen incl. der verschiedenen Unterklassen eingeführt,
welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.
Mit dem neuen
Fahrerlaubnisrecht ab 01. Januar 1999 erweitern sich nicht nur die
bisherigen fünf, auf jetzt insgesamt fünfzehn Fahrerlaubnisklassen. Weit
interessanter sind jedoch vielmehr die neuen Inhalte und die grundsätzlich
veränderte Philosophie, mit der sich der Fahranfänger gründlich und
rechtzeitig befassen muß.
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