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Der EU-Führerschein (Neues Fahrerlaubnisrecht):


Auf dem Weg zur Harmonisierung des EU-Fahrerlaubnisrechts hat der Ministerrat der Europäischen Gemeinschaften Richtlinien zum neu einzuführenden EU-Führerschein verabschiedet. Grundgedanke der Vereinheitlichung des EU-Fahrerlaubnisrechts ist u.a. die gegenseitige unbefristete Anerkennung der Führerscheine in den EU-Mitgliedsstaaten. Ab dem 01. Januar 1999 wurde das neue Führerscheinrecht mit den internationalen Fahrerlaubnisklassen incl. der verschiedenen Unterklassen eingeführt, welche die bisher in Deutschland gültigen Klassen 1 bis 5 ablösten.

Mit dem neuen Fahrerlaubnisrecht ab 01. Januar 1999 erweitern sich nicht nur die bisherigen fünf, auf jetzt insgesamt fünfzehn Fahrerlaubnisklassen. Weit interessanter sind jedoch vielmehr die neuen Inhalte und die grundsätzlich veränderte Philosophie, mit der sich der Fahranfänger gründlich und rechtzeitig befassen muß.

 
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