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Kurzinformation zur Promillegrenze:

Seien Sie umsichtig, trinken Sie keinen Alkohol wenn Sie ein Fahrzeug steuern wollen. Bitte bedenken Sie auch, dass nach jedem Alkoholgenuss eine hinreichend lange Zeit verstreichen muss, damit der Alkoholspiegel abgebaut wird.

Promille-Grenzwerte
ab 01.04.2001
 
Alkoholgehalt im Blut

wenn keine Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen

wenn Anzeichen von Fahrunsicherheit vorliegen
Ab 0,3 Promille

Relative Fahruntüchtigkeit

 
7 Punkte
bonus-punkte4.gif (6570 Byte)  *)
§ 69 StGB
Ab 0,5 Promille
  Punkte Geld-
buße
Fahr-
verbot
Erst-
verstoß

4

250 EUR

1 Monat

Folge-
verstoß

4

500 EUR

3 Monate

weiterer
Verstoß

4

750 EUR

3 Monate

§ 24a (1) StVG

7 Punkte
bonus-punkte4.gif (6570 Byte)  *)
§ 69 StGB
Ab 1,1 Promille

Absolute Fahruntüchtigkeit

7 Punkte
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§ 69 StGB
7 Punkte
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§ 69 StGB

*) in der Regel kommt es zur Fahrerlaubnisentziehung

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