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Bemaßung der Autoschilder:

Maße der
FE-Schrift:
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Mittelschrift:
Schrifthöhe 75 mm
Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern
44,5 mm
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Engschrift:
Schrifthöhe 75 mm
Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern
38,5 mm
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Verkleinerte Mittelschrift:
Schrifthöhe 49 mm
Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29
mm
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Zulässige Toleranzen bei der Fertigung
der Schilder:
Mittelschrift/Engschrift: Schrifthöhe +2,0 mm bis -1,0 mm;
Strichbreite +/- 1,0 mm
Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe +1,0 mm bis -0,5 mm;
Strichbreite +/- 0,5 m

Maße
der Autoschilder:
Für
alle Autoschilder gilt:
Eine
Mindestbreite der Schilder ist nicht vorgeschrieben,
sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten
werden. Die Höchstbreiten sind festgelegt. Die Größe
der vorgesehenen oder evtl. vorgeschriebenen
Anbringungsstelle darf jedoch nicht überschritten werden
(es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Um ein
vorschriftsmäßiges Kennzeichen anbringen zu können, muß der Fahrzeughalter aber auch Veränderungen am
Fahrzeug vornehmen (nur mit "verhältnismäßigem
Aufwand" - im Zweifelsfall muß ein spezielles
Gutachten erstellt werden).
Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich
der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich
sein.
Zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld ist eine
Lichtkante von maximal 2,0 mm zulässig, aber nicht
vorgeschrieben.

Einzeiliges
Eurokennzeichen:

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Größe des Schildes: max. 520 mm breit, (Höhe
auf 110 mm festgelegt):
-
Strichbreite des
umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis
-1,0 mm)
-
Breite des Eurofeldes: 45
mm
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Abstand zwischen Eurofeld
und Beschriftung: mindestens 8 mm
-
Abstand zwischen den
einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
-
Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und
Erkennungsnummer (Raum f.
Plaketten): 63,5 bis 67,5 mm
-
Abstand zwischen
Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer:
24 bis 30 mm
-
Abstand zwischen
Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm
-
Abstand zwischen
Beschriftung und oberem / unteren Rand: 13 mm

Zweizeiliges Eurokennzeichen:

-
Größe des Schildes: max. 340 mm
breit, (Höhe auf 200 mm festgelegt), als verkürzte
Ausführung (Motorrad) max. 280 mm breit.
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Strichbreite des
umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis
-1,0 mm)
Obere Zeile:
-
Abstand zwischen
Beschriftung und oberem Rand: 13 mm
-
Breite des Eurofeldes: 40
mm
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Abstand zwischen Eurofeld
und Beschriftung: mindestens 8 mm
-
Abstand zwischen den
einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm
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Abstand zwischen
Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm
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Duchmesser der
Stempelplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)
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Abstand zwischen Plaketten
und rechtem Rand: mindestens 8 mm
Untere
Zeile:
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Abstand zwischen linkem
Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm
-
Abstand zwischen den
einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm
-
Abstand zwischen
Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer:
24 bis 30 mm
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Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand:
-
Abstand zwischen
Beschriftung und unterem Rand: 13 mmmindestens 8 mm
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Anmerkung:
Zur Herstellung eines kürzeren
zweizeiligen Schildes dürfen die Plaketten alternativ in
der zweiten Zeile (unter dem Eurofeld) angebracht
werden.

Saisonkennzeichen:
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Maße wie
Standard-Eurokennzeichen (ein- bzw. zweizeilig), das zusätzliche Feld
für die Gütigkeit (Betriebszeitraum) ist insgesamt 30 mm breit; der
Abstand beträgt links und rechts jeweils mindestens 8 mm. Beim
zweizeiligen Saisonkennzeichen wird das Zusatzfeld in der oberen Zeile
rechts von den Plaketten eingeprägt.

Oldtimer-Kennzeichen
(H-Kennzeichen):
-
Beim einzeiligen H-Kennzeichen ist
der Bereich für die Plaketten 58 bis 67,5 mm breit; der
Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der
Erkennungsnummer beträgt 20 bis 30 mm. Das "H"
entspricht einem normalen Buchstaben, der Abstand links
davon beträgt ebenfalls 20 bis 30 mm, rechts davon 8 mm
(zum Rand). Ansonsten gelten die Werte des einzeiligen
Standardkennzeichens.
Beim zweizeiligen H-Kennzeichen mißt der Bereich zwischen dem
Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer wiederum 20 bis 30 mm.
Ebenso groß ist auch hier der Raum links vom Kennbuchstaben "H" (rechts
davon 8 mm zum Rand). Beim verkürzten zweizeiligen Schild (bis max. 280
mm) sind statt 20 bis 30 mm jeweils 15 bis 30 mm vorgesehen. Ansonsten
gelten die Werte des zweizeiligen Standard-Eurokennzeichens.

Abweichungen:
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Zu
Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch
Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Schilder, die jedoch
eigentlich bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle
beanstandet werden müßten. Fehler können natürlich
auch dort immer einmal vorkommen. Manche Fahrzeughalter
lassen sich bewußt abweichende (vor allem kürzere)
Schilder prägen und spekulieren darauf, daß die
Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt. Dies geschieht auf jeden
Fall auf EIGENES RISIKO.
Ihr Service-Team
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