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Bemaßung der Autoschilder:

 

Maße der FE-Schrift:

  • Mittelschrift: Schrifthöhe 75 mm
    Breite der Buchstaben 47,5 mm, Breite der Ziffern 44,5 mm

  • Engschrift: Schrifthöhe 75 mm
    Breite der Buchstaben 40,5 mm, Breite der Ziffern 38,5 mm

  • Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe 49 mm
    Breite der Buchstaben 31 mm, Breite der Ziffern 29 mm

  • Zulässige Toleranzen bei der Fertigung der Schilder:
    Mittelschrift/Engschrift: Schrifthöhe +2,0 mm bis -1,0 mm; Strichbreite +/- 1,0 mm
    Verkleinerte Mittelschrift: Schrifthöhe +1,0 mm bis -0,5 mm; Strichbreite +/- 0,5 m

  

Maße der Autoschilder:

  • Für alle Autoschilder gilt:
    Eine Mindestbreite der Schilder ist nicht vorgeschrieben, sofern alle jeweiligen Maße und Abstände eingehalten werden. Die Höchstbreiten sind festgelegt. Die Größe der vorgesehenen oder evtl. vorgeschriebenen Anbringungsstelle darf jedoch nicht überschritten werden (es gilt der Originalzustand des Fahrzeugs). Um ein vorschriftsmäßiges Kennzeichen anbringen zu können, muß der Fahrzeughalter aber auch Veränderungen am Fahrzeug vornehmen (nur mit "verhältnismäßigem Aufwand" - im Zweifelsfall muß ein spezielles Gutachten erstellt werden).

    Der waagerechte Abstand der Beschriftung einschließlich der Plaketten zum schwarzen Rand bzw. zum Euro-Feld muß auf beiden Seiten gleich sein.

    Zwischen dem schwarzen Rand und dem Euro-Feld ist eine Lichtkante von maximal 2,0 mm zulässig, aber nicht vorgeschrieben.

Einzeiliges Eurokennzeichen:

  • Größe des Schildes: max. 520 mm breit, (Höhe auf 110 mm festgelegt):

  • Strichbreite des umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis -1,0 mm)  

  • Breite des Eurofeldes: 45 mm

  • Abstand zwischen Eurofeld und Beschriftung: mindestens 8 mm

  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm

  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer (Raum f. Plaketten): 63,5 bis 67,5 mm

  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm

  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand: mindestens 8 mm

  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem / unteren Rand: 13 mm

Zweizeiliges Eurokennzeichen:

  • Größe des Schildes: max. 340 mm breit, (Höhe auf 200 mm festgelegt), als verkürzte Ausführung (Motorrad) max. 280 mm breit.

  • Strichbreite des umlaufenden Randes: 4,5 mm (Toleranz: +2,0 mm bis -1,0 mm)

Obere Zeile:

  • Abstand zwischen Beschriftung und oberem Rand: 13 mm

  • Breite des Eurofeldes: 40 mm

  • Abstand zwischen Eurofeld und Beschriftung: mindestens 8 mm

  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: jeweils 8 bis 10 mm

  • Abstand zwischen Unterscheidungszeichen und Plaketten: 8 bis 25 mm

  • Duchmesser der Stempelplakette: 45 mm (HU-Plakette 35 mm)

  • Abstand zwischen Plaketten und rechtem Rand: mindestens 8 mm

Untere Zeile:

  • Abstand zwischen linkem Rand und der Beschriftung: mindestens 8 mm

  • Abstand zwischen den einzelnen Zeichen: 8 bis 10 mm

  • Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer: 24 bis 30 mm

  • Abstand zwischen Beschriftung und rechtem Rand:

  • Abstand zwischen Beschriftung und unterem Rand: 13 mmmindestens 8 mm

  • Anmerkung:
    Zur Herstellung eines kürzeren zweizeiligen Schildes dürfen die Plaketten alternativ in der zweiten Zeile (unter dem Eurofeld) angebracht werden.

Saisonkennzeichen:

  • Maße wie Standard-Eurokennzeichen (ein- bzw. zweizeilig), das zusätzliche Feld für die Gütigkeit (Betriebszeitraum) ist insgesamt 30 mm breit; der Abstand beträgt links und rechts jeweils mindestens 8 mm. Beim zweizeiligen Saisonkennzeichen wird das Zusatzfeld in der oberen Zeile rechts von den Plaketten eingeprägt.

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen):

  • Beim einzeiligen H-Kennzeichen ist der Bereich für die Plaketten 58 bis 67,5 mm breit; der Abstand zwischen Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer beträgt 20 bis 30 mm. Das "H" entspricht einem normalen Buchstaben, der Abstand links davon beträgt ebenfalls 20 bis 30 mm, rechts davon 8 mm (zum Rand). Ansonsten gelten die Werte des einzeiligen Standardkennzeichens.
    Beim zweizeiligen H-Kennzeichen mißt der Bereich zwischen dem Buchstaben- und Zahlenblock der Erkennungsnummer wiederum 20 bis 30 mm. Ebenso groß ist auch hier der Raum links vom Kennbuchstaben "H" (rechts davon 8 mm zum Rand). Beim verkürzten zweizeiligen Schild (bis max. 280 mm) sind statt 20 bis 30 mm jeweils 15 bis 30 mm vorgesehen. Ansonsten gelten die Werte des zweizeiligen Standard-Eurokennzeichens.

  

Abweichungen:

  • Zu Abweichungen von den amtlichen Vorgaben kommt es durch Ungenauigkeiten bei der Herstellung der Schilder, die jedoch eigentlich bei der Abstempelung von der Zulassungsstelle beanstandet werden müßten. Fehler können natürlich auch dort immer einmal vorkommen. Manche Fahrzeughalter lassen sich bewußt abweichende (vor allem kürzere) Schilder prägen und spekulieren darauf, daß die Zulassungsstelle diese trotzdem abstempelt. Dies geschieht auf jeden Fall auf EIGENES RISIKO.

Ihr Service-Team
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