Onlinebestellung Ihrer KfzKennzeichen

OHNE KD-NR
MIT KD-NR
HOME  
WUNSCHKENNZEICHEN
ZULASSUNGSDIENST
STRASSENVERKEHRSAMT
KREIS / STADT
FÜHRERSCHEIN
PROMILLE
BUSSGELD
AUTOSCHILDER
NEWS / INFOS  
LINKS
DOPPELKARTE 
M@ILADRESSE
 
IMPRESSUM
WO
AGB
HAFTUNG
 

Die Kfz-Kennzeichenarten:

 

Standard-Kennzeichen (Eurokennzeichen)
  • Aufbau:
    schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, blaues Euro-Feld, Plaketten.
  • Vorteil:
    Fahrzeuge diesem Kennzeichen benötigen bei Fahrten in Ländern der EU  das ansonsten vorgeschriebene ovale "D"-Schild nicht mehr.

 

Zweizeiliges Kennzeichen
  • Aufbau:
    Wie beim einzeiligen Standard-Kennzeichen.
  • Vorteil:
    Wie beim einzeiligen Standard-Kennzeichen.
  • Verwendung:
    Wenn ein einzeiliges Schild nicht angebracht werden kann. Dieses Kennzeichen wird auch bei den entsprechenden anderen Arten ( Behördenkennzeichen, Grünes Kennzeichen, Old-Timer Kennzeichen, etc.) verwendet.

 

Behördenkennzeichen
  • Aufbau:
    Wie beim einzeiligen Standard-Euro-Kennzeichen.
  • Erkennungsnummer: ein- bis fünfstellige Zahl, keine Buchstaben
  • Für Fahrzeuge der Bundes- und Landesbehörden (soweit sie keine Sonderkennzeichen erhalten), Stadt-/Kreisverwaltungen, Polizei, Konsularische Vertretungen.

 

Grünes Kennzeichen
  • Aufbau:
    grüne, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), grüner Rand, blaues Euro-Feld, Plaketten.
  • Fahrzeug ist von der Kfz-Steuer befreit (Land- und Forstwirtschaft, bestimmte Anhänger, Arbeitsmaschinen, Fahrzeuge gemeinnütziger Organisationen usw.)

 

Oldtimer-Kennzeichen (H-Kennzeichen)
  • Aufbau:
    Wie beim einzeiligen Standard-Euro-Kennzeichen. Letztes Zeichen: "H" für "Historisches Fahrzeug"
  • Voraussetzungen:
    Fahrzeug muß vorwiegend zur "Pflege des Kfz-technischen Kulturgutes" eingesetzt werden, weitgehender Originalzustand, Mindestalter: 30 Jahre
  • Hierzu ist eine besondere Begutachtung nach § 21c StVZO erforderlich (amtlich anerkannter Sachverständiger)
  • Vorteile:
    Günstige Pauschal-Steuer
  • Eingeführt
    am 29. Juli 1997

 

Ausfuhr-Kennzeichen (Internationale Zulassung)
  • Aufbau:
    schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, rotes Gültigkeits-Feld, Stempel-Plakette, keine Prüfplakette.
  • Erkennungsnummer: ein- bis vierstellige Zahl und ein Buchstabe
  • Rotes Feld gibt die Gültigkeit an (Tag, Monat, Jahr), maximal 1 Jahr gültig
  • Verwendung:
    Zum Export von Fahrzeugen "aus eigener Kraft" (früher: ovales Zollkennzeichen mit "Z"-Nummer)
  • Bedingungen:
    Kfz muß verkehrssicher und haftpflichtversichert sein
  • Zulassungsstelle ist frei wählbar
  • Kennzeichenschild ist Eigentum des Fahrzeughalters
  • Eingeführt
    am 1. Januar 1989

 

Saison-Kennzeichen
  • Aufbau:
    schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, blaues Euro-Feld, Plaketten.
  • Betriebszeitraum:
    (am rechten Rand), im dem das Fahrzeug jedes Jahr verwendet werden darf  (hier: für April bis Oktober)
  • Betriebszeit:
    Mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate des Jahres
  • Verwendung:
    Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden (z.B. Motorräder, Wohnmobile)
  • Außerhalb des Betriebszeitraums muß das Fahrzeug auf Privatgrund stehen, es darf natürlich nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden!
  • Vorteile:
    Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen, Kfz-Steuer und Versicherungsbeiträge sind günstiger als bei einer Ganzjahreszulassung.
  • Eingeführt
    am 1. März 1997

 

Kurzzeit-Kennzeichen
  • Aufbau:
    schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, gelbes Gültigkeits-Feld, blaue Stempelplakette, keine Prüfplakette.
  • Nummer beginnt immer mit "04"
  • Gelbes Feld gibt die Gültigkeit an (Tag, Monat, Jahr), Gültigkeit maximal 5 Tage
  • Verwendung:
    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Zulassungsstelle ist frei wählbar
  • Kennzeichenschild ist Eigentum des Fahrzeughalters
  • Eingeführt
    am 1. Mai 1998

 

Rotes Kennzeichen (Kfz-Gewerbe)
  • Aufbau:
    rote, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund (reflektierend), roter Rand, blaues Euro-Feld, Stempel-Plakette, keine Prüfplakette,
  • Nummer beginnt immer mit "06"
  • Verwendung:
    Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten nicht zugelassenen Fahrzeugen
  • Keinem Fahrzeug fest zugeordnet
  • Nur für gewerbliche Zwecke (Kfz-Hersteller, Händler, Werkstätten etc.)
  • Voraussetzungen:
    Gewerbeschein, Bedarfsnachweis, Versicherungsnachweis, "Zuverlässigkeit" des Antragstellers

 

Ihr Service-Team
www.KfzKennzeichen.info
info@KfzKennzeichen.info


 

© by www.webass.de