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Die Kfz-Kennzeichenarten:

Saison-Kennzeichen
- Aufbau:
schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer
Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, blaues Euro-Feld,
Plaketten.
- Betriebszeitraum:
(am rechten Rand), im dem das Fahrzeug jedes
Jahr verwendet werden darf (hier: für April bis Oktober)
- Betriebszeit:
Mindestens zwei Monate, höchstens elf Monate des
Jahres
- Verwendung:
Für Fahrzeuge, die nicht das ganze Jahr über benutzt werden
(z.B. Motorräder, Wohnmobile)
- Außerhalb des Betriebszeitraums muß das Fahrzeug auf
Privatgrund stehen, es darf natürlich nicht auf öffentlichen
Straßen gefahren werden!
- Vorteile:
Die alljährlichen An- und Abmeldungen entfallen, Kfz-Steuer
und Versicherungsbeiträge sind günstiger als bei einer
Ganzjahreszulassung.
- Eingeführt
am 1. März 1997
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Kurzzeit-Kennzeichen
- Aufbau:
schwarze, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer
Untergrund (reflektierend), schwarzer Rand, gelbes
Gültigkeits-Feld, blaue Stempelplakette,
keine Prüfplakette.
- Nummer beginnt immer mit "04"
- Gelbes Feld gibt die Gültigkeit an (Tag, Monat, Jahr), Gültigkeit maximal 5 Tage
- Verwendung:
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten mit ansonsten
nicht zugelassenen Fahrzeugen
- Zulassungsstelle ist frei wählbar
- Kennzeichenschild ist Eigentum des
Fahrzeughalters
- Eingeführt
am 1. Mai 1998
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Rotes Kennzeichen (Kfz-Gewerbe)
- Aufbau:
rote, geprägte Beschriftung (FE-Schrift), weißer Untergrund
(reflektierend), roter Rand, blaues Euro-Feld, Stempel-Plakette,
keine Prüfplakette,
- Nummer beginnt immer mit "06"
- Verwendung:
Für Probe-, Prüfungs- und Überführungsfahrten von ansonsten
nicht zugelassenen Fahrzeugen
- Keinem Fahrzeug fest zugeordnet
- Nur für gewerbliche Zwecke (Kfz-Hersteller, Händler,
Werkstätten etc.)
- Voraussetzungen:
Gewerbeschein, Bedarfsnachweis,
Versicherungsnachweis, "Zuverlässigkeit" des Antragstellers
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